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Ein Kleingarten ist ein Garten, der den Nutzerinnen/Nutzern (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Maßgeblich hierfür ist das Bundeskleingartengesetz.
Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die regeln, dass der Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten kann. Der Pächter hat dafür die vereinbarte Pacht zu zahlen.
Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Gartenfreunde e. V. (LV SH Gartenfreunde).
Wenn Sie Interesse an der Anpachtung eines Kleingartens oder sonstige Anliegen haben, die Ihren Kleingarten betreffen, wenden Sie sich bitte an den Kreisverband unter
Telefon 0451/ 4050030 oder an den entsprechenden Verein.
Fischstraße 1-3
23539 Lübeck
+49 451 4050030
Mo,Di 8-14 Uhr
Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Bushaltestelle Schüsselbuden
Bus (Linie 4, 10, 11, 21, 30, 32, 39, 40)
Parkhaus Wehdehof
Anzahl: 200, Gebührenpflichtig: Ja
Parkhaus Mitte
Anzahl: 420, Gebührenpflichtig: Ja
Parkhaus Hearder-Center
Anzahl: 193, Gebührenpflichtig: Ja
(gesamtes Stadtgebiet)
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer