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Im Reisegewerbe sind verschiedene, in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegte Tätigkeiten verboten. Diese Verbote dienen dem Verbraucherschutz und der Vermeidung strafbarer Handlungen. Zu ihnen gehören zum Beispiel:
Wenn keine Gefährdung der Allgemeinheit, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu befürchten ist, können Ausnahmen von den Beschränkungen zugelassen werden.
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Die Ausnahmezulassung durch die örtliche Behörde ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren möglich, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben.
Dr.-Julius-Leber-Straße 46-48
23539 Lübeck
+49 451 122-1476
+49 451 122-1256
Mo, Di 8 - 13 Uhr
Do 8 - 13 und 14 - 17 Uhr
Fr 8 - 12 Uhr
Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Bus (Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39)
Kanalstraße P4
Anzahl: 147, Gebührenpflichtig: Ja
Kanalstraße P5
Anzahl: 45, Gebührenpflichtig: Ja
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer