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Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
§§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Malmöstraße 22
23560 Lübeck
+49 451 707600
+49 451 70760710
Servicezeiten telefonisch und persönlich
Mo - Do 8 - 17 Uhr
Fr 8 - 16 Uhr
Für die Annahme von Sperrgut, Elektrogeräten, schadstoffhaltigen Abfällen, Gegenständen aus Kunststoff, Verbundstoffen und Metall sowie Baum- und Strauchschnitt aus Lübecker Privathaushalten und anderen Lübecker Herkunftsbereichen stehen Ihnen vier Wertstoffhöfe zur Verfügung:
Information über Abfallarten und deren Kosten bei der Anliefrung finden Sie hier.
Bushaltestelle Rigastraße
Bus (Linie 15)
Malmöstraße
Gebührenpflichtig: Unbekannt
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer