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Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung, eine angemessene Unterkunft, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Heizung und Haushaltsenergie. Die dahingehenden Bedarfe werden mit Ausnahme der Unterkunfts- und Heizkosten von den Regelsätzen erfasst. Diese beinhalten ebenso Anteile für Hausrat und Bekleidung. Darüber hinausgehende Einzelbeihilfen kommen nur in eingeschränktem Umfang in Betracht.
Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu ermitteln, sind zunächst die so genannten Regelsätze zugrunde zu legen. Im Zuge der Reform des Sozialhilferechts wurden diese erhöht und decken nunmehr auch alle Einzelbedarfe, die in der Vergangenheit im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt durch Beihilfen aufgefangen wurden, mit ab. Diesem Regelbedarf werden die (angemessenen) Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe wegen
zugeschlagen. Ferner sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Amt für Soziales oder Sozialamt).
§§ 27 bis 40 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwöltes Buch (XII) - Sozialhilfe.
Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II#start" title="Nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II suchen">Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben (Restleistungsvermögen hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit weniger als drei Stunden täglich, aber nicht dauerhaft). Während bei der Hilfe zum Lebensunterhalt noch Vorsorgeleistungen für das Alter angerechnet werden, kommt dies bei der Grundsicherung nicht in Betracht.
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck
+49 451 122-4953
+49 451 122-4923
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Montag und Dienstag 8 bis 14 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja
Servicebereich des Verwaltungszentrums Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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