Suchvorschläge:
- Ausweis
- Führerschein
- Gesundheitszeugnis
- Heirat
- Hundesteuer
- KFZ-Zulassung
- Rechtsberatung
- Stadtteilbüros
- Termine
- Wohngeld
Sollen prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, müssen die Standsicherheitsnachweise von der (gemäß Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO) zuständigen Stelle geprüft sein.
Der Hersteller dieser baulichen Anlagen muss dazu einen Prüfauftrag für eine Typenprüfung an die zuständige Stelle erteilen.
Typenprüfung anderer Bundesländer gelten auch im Geltungsbereich der LBO.
An das Prüfamt für Standsicherheit (früher: Prüfamt für Baustatik) in Kiel beziehungsweise Lübeck.
Es fallen Gebühren gemäß § 31 Abs. 2 Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit sowie Prüfsachverständigen (PPVO) an.
Die Geltungsdauer einer Typenprüfung ist befristet, sie soll nicht mehr als fünf Jahre betragen. Sie kann auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle, welche die Typenprüfung vorgenommen hat, verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung darf höchstens fünf Jahre betragen.
Mühlendamm 22
23539 Lübeck
+49 451 122-6320
+49 451 122-6190
Mo, Di, Do, Fr, 8-12 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Bushaltestelle Fegefeuer
Bus (Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)
Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62, Gebührenpflichtig: Ja
Parade
Anzahl: 67, Gebührenpflichtig: Ja
Musterbahn
Anzahl: 55, Gebührenpflichtig: Ja
Großer Bauhof
Anzahl: 15, Gebührenpflichtig: Ja
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer