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Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit
bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.
Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Keine
§ 4 Abs. 2 Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutzschlachtverordnung - TierSchlV).
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck
+49 451 122-3969
+49 451 122-3990
Mo Di 8-14 Uhr
Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus (Linie 2, 7, 16)
Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja
Unter www.unv.luebeck.de gibt es weiterführenden Informationen zu den Themen Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz.
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer