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Wenn die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen, stellt sich oft die Frage, wer diese Baumaßnahmen bezahlt.
Liegt Ihr Grundstück innerhalb des bebauten Gemeindegebiets an einer vorhandenen Straße, und wird diese Straße zum Beispiel vollständig erneuert, kann die Gemeinde dafür Straßenbaubeiträge erheben.
Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.
Nähere Informationen zu Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen erhalten Sie unter: Erschließungsbeiträge
Mühlendamm 20
23539 Lübeck
+49 451 122-6035
+49 451 122-6039
stadtentwicklung.luebeck.de/files/erschliessungsbeitragssatzung.pdf
stadtentwicklung.luebeck.de/files/strassenausbaubeitragssatzung.pdf
stadtentwicklung.luebeck.de/files/aenderung_erschliessung.pdf
stadtentwicklung.luebeck.de/files///neufassung_strassenausbaubeitragssatzung.pdf
stadtentwicklung.luebeck.de/files/kostenerstattungssatzung.pdf
stadtentwicklung.luebeck.de/stadtgruen_verkehr/strassen/beitraege/index.html
Mo, Di 8 - 14 Uhr
Do 8 - 18 Uhr
Fr 8 - 12 Uhr
Kleiner Bauhof 11
23539 Lübeck
+49 451 122-6720
+49 451 122-6699
Mo, Di 8 - 14 Uhr
Do 8 - 18 Uhr
Fr 8 - 12 Uhr
Fegefeuer
Bus (Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)
Großer Bauhof
Anzahl: 15, Gebührenpflichtig: Ja
Parade
Anzahl: 67, Gebührenpflichtig: Ja
Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62, Gebührenpflichtig: Ja
Musterbahn
Anzahl: 55, Gebührenpflichtig: Ja
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer