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Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass Wohnungs-(teil-)eigentum im Sinne des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen/Räumen abgeschlossen ist.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit den Aufteilungsplänen Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohnungseigentum durch das Grundbuchamt im Grundbuchblatt (Grundbucheintrag).
Nach dem WoEigG wird für jeden Miteigentumsanteil ein besonderes Grundbuchblatt angelegt. Der Eintragungsbewilligung ist eine Bescheinigung der unteren Bauaufsichtsbehörde beizufügen, nachdem Sondereigentum dann eingeräumt wird, wenn die Wohnungen abgeschlossen sind.
Beizufügen sind folgende Aufteilungspläne:
Lageplan im Maßstab 1:500 (Stellplatzzuordnung wird dringend empfohlen),
Grundrisse im Maßstab 1:100 (auch Spitzboden!),
Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100.
Jeder Raum - auch der Spitzboden - muss dargestellt und mit einer Nummer entsprechend dem Sondereigentum gekennzeichnet sein. Bitte nur ganze Zahlen (und keine Zusätze, wie beispielsweise 1.1, 1.2, 1.3...) verwenden!
Die zeichnerische Darstellung nur eines Teils des Gebäudes, insbesondere nur der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile, genügt nicht!
Von allen Unterlagen werden mindestens drei Ausfertigungen benötigt.
Für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung werden Gebühren nach der gültigen Baugebührenverordnung (BauGebVO) erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Umfang und Aufwand.
Abgeschlossene Wohnungen sind solche Wohnungen, die durch
baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang
haben.
Wasserversorgung, Ausguss und WC müssen innerhalb der Wohnungen liegen. Außerdem können auch außerhalb der Wohnungen liegende Räume (z.B. Kellerräume) Teile einer abgeschlossenen Wohneinheit sein.
Garagenstellplätze gelten nur dann als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind
Alle Grundstücksdaten sind anzugeben (Gemarkung, Flur und Flurstück sowie Grundbuch und Grundbuchblatt-Nr.).
Ebenso sind Angaben über den/die Grundstückseigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte/n, Antragsteller/in und Kostenträger/in erforderlich.
Mühlendamm 22
23539 Lübeck
+49 451 122-6320
+49 451 122-6190
Mo, Di, Do, Fr, 8-12 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Bushaltestelle Fegefeuer
Bus (Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)
Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62, Gebührenpflichtig: Ja
Parade
Anzahl: 67, Gebührenpflichtig: Ja
Musterbahn
Anzahl: 55, Gebührenpflichtig: Ja
Großer Bauhof
Anzahl: 15, Gebührenpflichtig: Ja
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer