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Die Entsorgung, das heißt die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Transports von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Einsammler und Entsorger gefährlicher Abfälle auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG).
Einzelheiten zur Nachweisführung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen erhalten Sie auf den Internetseiten der Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES).
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie auf den Internetseiten der GOES.
Es fallen Gebühren auf der Grundlage der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen zum Nachweisverfahren finden Sie auf den Internetseiten der GOES, des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR), des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) und der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall).
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck
+49 451 122-3969
Mo Di 8-14 Uhr
Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus (Linie 2, 7, 16)
Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja
Unter www.unv.luebeck.de gibt es weiterführenden Informationen zu den Themen Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz.
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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