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Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Fischergrube 53
23539 Lübeck
+49 451 122-2220
+49 451 122-2290
Mo, Di 8-14,
Do 8-18,
Fr 8-12 Uhr
Mittwochs geschlossen
Bushaltestelle Breite Straße
Bus (Linie 4, 10, 11,12, 21, 30, 31, 32, 39, 40)
Parkplatz MuK (Willy-Brandt-Allee)
Anzahl: 347, Gebührenpflichtig: Ja
Auf folgendender Seite sind die Sepa-Mandate hinterlegt: http://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/index
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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