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Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.
Die Beseitigung der in § 63 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2-5 LBO erforderlich.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.
Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Es fallen gebühren in Höhe von mindestens 100 € an.
Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.
Mühlendamm 22
23539 Lübeck
+49 451 122-6320
+49 451 122-6190
Mo, Di, Do, Fr, 8-12 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Bushaltestelle Fegefeuer
Bus (Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)
Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62, Gebührenpflichtig: Ja
Parade
Anzahl: 67, Gebührenpflichtig: Ja
Musterbahn
Anzahl: 55, Gebührenpflichtig: Ja
Großer Bauhof
Anzahl: 15, Gebührenpflichtig: Ja
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer