Suchvorschläge:
- Ausweis
- Führerschein
- Gesundheitszeugnis
- Heirat
- Hundesteuer
- KFZ-Zulassung
- Rechtsberatung
- Stadtteilbüros
- Termine
- Wohngeld
Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführerinnen/Fahrzeugführern und Halterinnen / Haltern ausgehen, hat die zuständige Stelle entsprechende Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (früher: Punktesystem) zu ergreifen.
Voraussetzungen:
Ab einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrt-Bundesamt das für die Fahrerlaubnisinhaberin / den Fahrerlaubnisinhaber zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Dieses leitet entsprechende Maßnahmen ein.
Verfahresablauf:
Teilnehmer / innen an Fahreignungsseminaren sollen sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen.
Fahreignungsseminare bestehen aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Sie dürfen nur von dazu berechtigten Fahrlehrerinnen / Fahrlehrern bzw. Verkehrspsychologinnen / Verkehrspsychologen durchgeführt werden.
Derzeit ist in der Hansestadt Lübeck nur Barzahlung möglich
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
Informationen zu Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Nähere Informationen zum Punktsystem bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister oder "Verkehrssünderkartei") werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer/innen registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und die Betroffenen selbst.
Meesenring 7
23539 Lübeck
+49 451 122-3370
+49 451 122-3240
+49 451 122-3397
Es ist zu beachten, dass für alle Dienstleistungen eine vorherige Terminvereinbarung zu tätigen ist: www.terminvergabe.luebeck.de oder telefonisch unter +49 451 122-3311.
Öffnungszeiten:
Mo, Di 8 – 14 Uhr
Do 8 – 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Fr 8 – 12 Uhr
Haltestelle Meesenring
Bus (4, 11)
Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Unbekannt
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer