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Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn nach Wohnsitzbegründung weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung).
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.
Derzeit ist in der Hansestadt Lübeck nur Barzahlung möglich
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die Gebühren betragen 42,60€ und sind in Bar zu entrichten.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Meesenring 7
23539 Lübeck
+49 451 122-3370
+49 451 122-3240
+49 451 122-3397
Es ist zu beachten, dass für alle Dienstleistungen eine vorherige Terminvereinbarung zu tätigen ist: www.terminvergabe.luebeck.de oder telefonisch unter +49 451 122-3311.
Öffnungszeiten:
Mo, Di 8 – 14 Uhr
Do 8 – 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Fr 8 – 12 Uhr
Haltestelle Meesenring
Bus (4, 11)
Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Unbekannt
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer