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Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.
Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z. B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).
Keine
Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Keine
§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Kirchenstraße 3-5
23570 Lübeck
+49 4502 8040
Hafenbahnhof Travemünde
Regionalbahn (Lübeck Travemünde)
vor dem Kurbetrieb
Gebührenpflichtig: Ja
Die Kurabgabesatzung ist unter http://bekanntmachungen.luebeck.de/ortsrecht/index?term=Kur zu finden
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer