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Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.
Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde als Einzelgenehmigung erteilt.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Absatz 2 StVZO geregelt.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
In der Zulassungsstelle der Hansestadt Lübeck ist grundsätzlich nur Barzahlung möglich.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
§ 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Man unterscheidet bei der Betriebserlaubnis zwischen:
Meesenring 7
23539 Lübeck
+49 451 122-3388
Es ist zu beachten, dass für die meisten Dienstleistungen eine vorherige Terminvereinbarung zu tätigen ist: www.terminvergabe.luebeck.de oder +49 451 122-3311
Öffnungszeiten:
Mo, Di 8 - 14 Uhr
Do 8 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Fr 8- 12 Uhr
Derzeit mittwochs nur nach (Termin-) Vereinbarung
Haltestelle Meesenring
Bus (4, 11)
Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Unbekannt
Für Kfz An- bzw. Ummeldungen mit Halterwechsel ist ein SEPA-Mandat notwendig.
Zahlung: Alle Gebühren für die Leistungen der Kfz-Zulassung müssen in bar entrichtet werden.
Für folgende Dienstleistungen werden keine Termine angeboten:
(Für die Leistungen ohne Termin vor Ort in der Wartezone am Auswahlbildschirm eine Wartenummer für den Extraschalter ziehen (ziehen der Wartenummer nur während der Öffnungszeiten der Zulassungsstelle möglich)
Alle anderen Dienstleistungen werden ausschließlich mit Terminen angeboten: (www.terminvergabe.luebeck.de)
Einige Zulassungs- und Kfz- Leistungen werden mit Terminvergabe auch in der Dr.-Julius-Leber-Straße 46-48 angeboten.
KfZ Innenstadt (ACHTUNG: es muss immer ein gesonderter Termin vereinbart werden, es geht (noch) nicht, dass Meldeangelegenheiten und KFZ in einem Termin bearbeitet werden)
Die entsprechenden Termine werden morgens für den gleichen Tag unter www.terminvergabe.luebeck.de freigeschaltet.
Kfz-Zulassung mit Kennzeichenübernahme erfolgt gleichzeitig mit der Abmeldung des alten Fahrzeuges
Händlerschalter:
Der Händlerschalter befindet sich derzeit nur im Bürgerservice Meesenring. (mindestens drei Vorgänge (An- oder Abmeldugen); max. 25 Anmeldungen + Abmeldungen + Änderungen
Kennzeichen anfertigen: Es besteht in unmittelbarer Nähe des Meesenring und der Dr.-Julius-Leber-Straße die Möglichkeit Kennzeichen anfertigen zu lassen.
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr
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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer